Laut Gebäudeenergiegesetzt (GEG 2020) bestehen zwei Fälle in denen ein Energieberater verpflichtend herangezogen werden muss:
1. Bei umfangreich geplanten Sanierungsmaßnahmen für ein Ein- oder Zweifamilienhaus (§48)
2. Beim Verkauf eines Ein- bzw. Zweifamilienhauses (§88)
Grundsätzlich unterstützt ein Energieberater Sie gerne bei erforderlichen Energieausweisen, Sanierungskonzepten bzw. einen individuellen Sanierungsfahrplan und vor allem bei der Inanspruchnahme von Fördermitteln. Diese Unterlagen können nach Erwerb einer Immobilie oder bei der Sanierung Ihres Bestandsgebäudes erforderlich sein.
Es gibt unzählige Möglichkeiten in den eigenen vier Wänden Energie einzusparen. Eine Energieberatung erfasst, analysiert und bewertet ihre Immobilie ganzheitlich um auf kurze oder auch lange Sicht Maßnahmen zur Optimierung der Gebäudehülle oder der Anlagentechnik festzulegen. Es wird also ermittelt, wie sie den Energieverbrauch Ihres Gebäudes verringern können um somit nicht nur bares Geld zu sparen, sondern auch Ihre Wohnqualität merkbar zu verbessern.
Eine Energieberatung besteht meistens aus einer Vor- Ort Begehung zur Aufnahme des Gebäudes, anschließender Auswertung und Berechnung der Daten und der abschließenden Erstellung eines Maßnahmenplans. Dieser Bericht stellt alle Ergebnisse zusammen und weist auf, welches Energieeinsparpotenzial durch gezielte Maßnahmen am und im Gebäude erreicht werden können.
Die Kosten für einer Energieberatung können nicht allgemein beziffert werden, hierbei sind verschiedene Faktoren zu berücksichtigen. Zum einen den Umfang der gewünschten Beratungsleistung zum anderen dürfen aber auch die Komplexität des Gebäudes und Art und Umfang der vorliegenden Planungsunterlagen nicht außer Acht gelassen werden.
Grundsätzlich gilt aber, der Staat bietet großzügige Unterstützung: Das BAFA fördert die Energieberater-Kosten (Fachplanung und Baubegleitung) mit einem Zuschuss von bis zu 80 Prozent
Eine Energieberatung, aus der zielführende Empfehlungen für eine energetische Optimierung Ihres Gebäudes hervorgeht, rechnet sich in jeder Hinsicht mit Blick auf das zu erwartende Einsparpotenzial.
Je nachdem, welche Leistungen Sie im Rahmen der Energieberatung in Anspruch nehmen, können Sie eine Förderung vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bzw. der KfW erhalten. Die Kosten für eine Energieberatung vor Ort werden von der BAFA mit Fördermitteln unterstützt. Auch für die Fachplanung und Baubegleitung werden die Kosten zu einem beträchtlichen Teil übernommen. Wenden Sie sich mit Ihrem Auftrag an einen Energie-Effizienz Experten der DENA Liste, dieser wird über das Onlineportal einen Zuschussantrag für ihr Wohngebäude anfordern. Wichtig ist jedoch, dass Anträge vor Beginn der Maßnahme gestellt werden müssen um eine Reibungslose Förderung zu gewährleisten.
1. Einen Energieeffizienz-Experten beauftragen
2. Energieberatung erhalten
3. Von der Förderung profitieren
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